Hausbesuche wieder möglich!

Für Patienten mit eingeschränkter Mobilität und Heilmittelverordnung bieten wir jetzt erweiterte Kapazitäten für Hausbesuche an. Mit einer ärztlichen Verordnung kümmert sich unser erfahrenes Team um Ihre Füße – sicher und bequem in Ihrem eigenen Heim.

Bewerben Sie sich jetzt für einen Hausbesuch!
Füllen Sie das Formular vollständig aus, wir setzen Sie auf unsere Warteliste und melden uns umgehend bei Ihnen.

Aktuell sind noch 12 freie Termine verfügbar.
Stand: 06.10.2023

Wichtig:

Um einen Hausbesuch zu erhalten benötigen Sie eine Heilmittelverordnung 13 für die podologische Therapie mit dem Zusatz das “Hausbesuch” vom ausstellenden Arzt angekreuzt ist.

Jetzt Hausbesuch anfragen

Informationen für Ärzte*innen

Liebe Ärzte und Ärztinen, um effizient arbeiten zu können und den Verwaltungsaufwand für Patient, Ärzteschaft sowie Therapeut zu beschränken, haben wir hier ein Muster der Heilmittelverordnung 13 bereitgestellt der den Heilmittelrichtlinien entspricht.

Heilmittelverordnung müssen den Heilmittelrichtlinien entsprechend ausgefüllt sein da andernfalls die Krankenkassen die Kosten nicht erstatten.