Diabetischer Fuß
Ob es um “Diabetes Mellitus” Typ 1 oder Typ 2 handelt, Füße von Diabetiker gehört in die podologische Praxis (Praxis für medizinische Fußpflege) und muss ständig überwacht werden. Nach ausführlicherer Patientenbefragung über seinen Gesundheitszustand (Anamnese)werden verschiedene Untersuchungen und eine genaue Inspektion, sowie (Sensibilitätstests) der Füße durchgeführt. Aus den Untersuchungen können mögliche Folgeschäden von Diabetes erkannt oder ausgeschlossen werden, z.B. Hinweise auf eine Polyneurophatie (PNP) oder periphere arterielle Verschlusserkrankung (PAVK).
Nach Indikation wird der Patient zum Arzt geschickt. Nach ärztlicher Verordnung, Blatt „Heilmittel Verordnung 13“ werden Hornhaut, Hyperkeratose) Schwielen (CALLOSITAS) und Hühneraugen (CLAVUS/CLAVIS) vorsichtig und fachgerecht entfernt. Die Nägel fachgerecht geschnitten und gefeilt gegeben falls etwas dünner abgeschliffen.
Die kontinuierliche Behandlung verhindert mögliche Komplikationen schon lange vorher. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der podologischen Komplexbehandlung bei Indikation „diabetisches Fußsyndrom“.